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   BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20   

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https://dejure.org/2021,13235
BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20 (https://dejure.org/2021,13235)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2021 - III ZR 39/20 (https://dejure.org/2021,13235)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2021 - III ZR 39/20 (https://dejure.org/2021,13235)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Entgeltgenehmigung für Postdienstleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Entgeltgenehmigung für Postdienstleistungen

    § 23 Abs 2 S 1 PostG, § 184 BGB, § 199 BGB

  • IWW

    § 184 BGB, § ... 23 Abs. 2 PostG, § 307 Abs. 1 BGB, § 35 Abs. 5 S. 1 TKG, § 35 Abs. 5 Sätze 2 und 3 TKG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 362 BGB, § 29 Abs. 2, Abs. 1, § 28 Abs. 2 Satz 1, §§ 20, 21 PostG, § 23 Abs. 2 Satz 2 PostG, § 23 Abs. 2 Satz 1 PostG, § 43 Abs. 2 VwVfG, § 23 PostG, § 23 Abs. 1 Satz 1 PostG, § 37 Abs. 2 TKG, § 184 Abs. 1 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, § 29 Abs. 2 Satz 1 TKG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 PostG, § 37 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG, § 37 TKG, § 35 Abs. 5 Satz 3 TKG, § 123 VwGO, § 35 Abs. 5a TKG, § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG, § 35 Abs. 5 TKG, § 8 Abs. 2 der Post-Entgeltregulierungsverordnung, § 21 Abs. 1 Nr. 1 PostG, § 123 Abs. 1 VwGO, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen; Privatrechtsgestaltende Wirkung einer Genehmigung des Entgelts durch die Regulierungsbehörde für Postdienstleistungen ; Ex tunc Wirkung bei nachträglich Abänderung der ...

  • rewis.io

    Vertrag über Postdienstleistungen: Abänderung der Entgeltgenehmigung durch die Regulierungsbehörde; Beginn der Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche auf weiteres Entgelt bei Rückwirkung der behördlichen Genehmigung - Entgeltgenehmigung für Postdienstleistungen

  • Betriebs-Berater

    Entgeltgenehmigung für Postdienstleistungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PostG § 23 ; BGB § 184 ; BGB § 199
    PostG § 23 a) Die Genehmigung des Entgelts durch die Regulierungsbehörde für Postdienstleistungen hat gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 PostG privatrechtsgestaltende Wirkung. Nach dem Inhalt der Entgeltgenehmigung bestimmt sich auch, für welchen Zeitraum sie Wirkung entfaltet. Wird die ...

  • rechtsportal.de

    PostG § 23 ; BGB § 184 ; BGB § 199
    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Entgelts für den Zugang zu Adressänderungsinformationen; Privatrechtsgestaltende Wirkung einer Genehmigung des Entgelts durch die Regulierungsbehörde für Postdienstleistungen; Ex tunc Wirkung bei nachträglich Abänderung der Genehmigung

  • datenbank.nwb.de

    Entgeltgenehmigung für Postdienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 996
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Im Telekommunikationssektor sei die Rückwirkung einer Genehmigung bereits vor ihrer ausdrücklichen Regelung in § 35 Abs. 5 S. 1 TKG angenommen worden (Verweis auf BVerwGE 120, 54).

    Daher ist § 184 Abs. 1 BGB, nach dem die Genehmigung regelmäßig auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt, weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar; vielmehr ist dem Genehmigungserfordernis selbst und den mit ihm im Zusammenhang stehenden Bestimmungen zu entnehmen, ob die Genehmigung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurückwirkt (BVerwGE 120, 54, 59; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 105/59, BGHZ 32, 383, 389).

    In dem in der vorgenannten Entscheidung unter anderem in Bezug genommenen Urteil vom 21. Januar 2004 (BVerwGE 120, 54) hat das Bundesverwaltungsgericht für den Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes eine solche Rückwirkung der Genehmigung bejaht (aaO S. 61 ff), von der auch der Gesetzgeber bei der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004 ausgegangen ist (vgl. Regierungsentwurf eines Telekommunikationsgesetzes, BT-Drucks. 15/2316 S. 69 zu § 33 Abs. 5 des Entwurfs).

    Dies erfordert es - wie das Bundesverwaltungsgericht zur telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung eingehend begründet hat -, einer abändernden Genehmigung grundsätzlich Rückwirkung beizumessen (vgl. BVerwGE 120, 54, 61 ff).

  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 10.11

    Postfachzugang; postrechtliche Entgeltgenehmigung; erforderliche Nachweise und

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Wird die Genehmigung nachträglich abgeändert, so wirkt dies auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurück (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 10/11, BVerwGE 146, 325 Rn. 17).

    Diese Maßstäbe seien auf die postrechtliche Entgeltgenehmigung zu übertragen (Verweis auf BVerwGE 146, 325).

    Die Entgeltgenehmigung hat gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 PostG privatrechtsgestaltende Wirkung (BVerwGE 146, 325 Rn. 17; 168, 178 Rn. 67; vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 37 Abs. 2 TKG auch Senat, Urteil vom 26. Juni 2014 - III ZR 299/13, NJW-RR 2015, 183 Rn. 16).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 146, 325 Rn. 17 aE), der sich der Senat anschließt.

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Die dies voraussetzende Regelung in § 35 Abs. 5 Sätze 2 und 3 TKG habe das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG erklärt (Verweis auf BVerfGE 143, 216).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. November 2016 (BVerfGE 143, 216) betreffend die in § 37 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG enthaltene Beschränkung der Rückwirkung von Entgeltgenehmigungen darauf hingewiesen hat, dass im - hier vorliegenden - Fall einer Erhöhung des genehmigten Entgelts eine Rückwirkung zu Nachteilen für die Wettbewerber führen kann, weil diese ihre Preiskalkulation ihrerseits nicht rückwirkend ändern und die zusätzlichen Kosten an ihre Kunden in der Regel nicht weitergeben können (BVerfGE 143, 216 Rn. 34 zu § 37 TKG), führt dies zu keiner anderen Beurteilung.

  • BVerwG, 27.05.2020 - 6 C 1.19

    Briefporto für Standardbriefe rechtswidrig

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Die Entgeltgenehmigung hat gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 PostG privatrechtsgestaltende Wirkung (BVerwGE 146, 325 Rn. 17; 168, 178 Rn. 67; vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 37 Abs. 2 TKG auch Senat, Urteil vom 26. Juni 2014 - III ZR 299/13, NJW-RR 2015, 183 Rn. 16).

    Dies würde im Übrigen in der umgekehrten wie der vorliegenden Fallgestaltung eines zu hoch bemessenen Entgelts zu der ebenfalls wettbewerbswidrigen Folge (vgl. BVerwGE 168, 178 Rn. 67) führen, dass die an das regulierte Unternehmen geleisteten überhöhten Beträge nicht an die Konkurrenten zurückgezahlt werden müssten.

  • RG, 28.02.1907 - V 282/06

    1. Beginnt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsklage wegen Mängel auch

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Die Rückwirkung einer Genehmigung gemäß § 184 BGB hat auf den Beginn der Verjährungsfrist keinen Einfluss (Anschluss an RG, Urteil vom 28. Februar 1907 - V 282/06, RGZ 65, 245, 248).

    Die Rückwirkung einer Genehmigung gemäß § 184 Abs. 1 BGB kann daher auf den Beginn der Verjährung keinen Einfluss haben (vgl. RGZ 65, 245, 248; MüKoBGB/Grothe, 8. Aufl., § 199 Rn. 5).

  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 61/14

    Wildschadensersatzanspruch für Schäden an sog. Erstaufforstungen bei

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Darüber hinaus muss der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Norm, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2014 - III ZR 61/14, NJW 2015, 1176 Rn. 9).
  • BGH, 24.05.2007 - III ZR 467/04

    Keine Inhaltskontrolle bei Klauseln für Netzzugangsgewährung

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Das bedeutet, dass ein privatautonomer Spielraum der Klägerin hinsichtlich der von ihren Wettbewerbern zu erhebenden Entgelte nicht mehr vorhanden ist (Senat, Urteil vom 24. Mai 2007 - III ZR 467/04, NJW 2007, 3344 Rn. 16 zum TKG 1996).
  • BGH, 26.06.2014 - III ZR 299/13

    Ergänzende Vertragsauslegung einer telekommunikationsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Die Entgeltgenehmigung hat gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 PostG privatrechtsgestaltende Wirkung (BVerwGE 146, 325 Rn. 17; 168, 178 Rn. 67; vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 37 Abs. 2 TKG auch Senat, Urteil vom 26. Juni 2014 - III ZR 299/13, NJW-RR 2015, 183 Rn. 16).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 4.80

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Soweit die Regulierungsbehörde ursprünglich eine Genehmigung für ein Entgelt in Höhe von nur 0, 16 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) je Treffer ausgesprochen hatte, hat diese aufgrund ihrer Aufhebung gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG rückwirkend (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1983, 608; BeckOK VwVfG/Schemmer, Stand 1. Januar 2021, § 43 Rn. 47) ihre Wirksamkeit verloren.
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 04.03.2021 - III ZR 39/20
    Daher ist § 184 Abs. 1 BGB, nach dem die Genehmigung regelmäßig auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt, weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar; vielmehr ist dem Genehmigungserfordernis selbst und den mit ihm im Zusammenhang stehenden Bestimmungen zu entnehmen, ob die Genehmigung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurückwirkt (BVerwGE 120, 54, 59; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Juni 1960 - V ZR 105/59, BGHZ 32, 383, 389).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Angesichts dieser »Begründungslage« und im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kausalität der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, wenn die Genehmigungsbehörde unabhängig hiervon das Vorhaben als nichtgenehmigungsfähig beurteilt (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - III ZR 39/20 - UPR 1992, 105 f.), kann der Amtshaftungsprozeß, den die Klägerinnen weiterhin auch gegen den Beklagten führen zu wollen behaupten, jedenfalls nicht als »offensichtlich aussichtslos« beurteilt werden.
  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 37/21

    Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheids durch eine rückwirkende

    Im Übrigen werden Einschränkungen der zivilrechtlichen Rückwirkung lediglich aus Gründen des Schuldnerschutzes diskutiert, nicht jedoch zum Schutz des Gläubigers, auf den der Beteiligte zu 1 sich beruft (vgl. zu der zivilrechtlichen Problematik z.B. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - VIII ZR 326/99, NJW 2001, 365, 366; Urteil vom 17. November 2014 - I ZR 97/13, GRUR 2015, 187 Rn. 22; Urteil vom 4. März 2021 - III ZR 39/20, MDR 2021, 996 Rn. 39).
  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 797/22
    vgl. zum Verweis auf das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2020 - 6 C 1.19 -, juris Rn. 67 m.w.N. Siehe zur Verjährungsfrist BGH, Urteil vom 4. März 2021 - III ZR 39/20 -, juris Rn. 39. Zur ex-tunc-Wirkung von Kassationen z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 4.80 -, juris Rn. 12.
  • AG Bad Urach, 14.09.2022 - 1 C 250/21

    Einordnung eines "erhöhten Beförderungsentgelts" der Deutschen Post als

    Die Entgeltgenehmigung hat gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 PostG privatrechtsgestaltende Wirkung (BGH, Urteil vom 4. März 2021 - III ZR 39/20 -, Rn. 17 - 18, MDR 2021, 996).
  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 3616/20
    vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2021 - III ZR 39/20 -, juris Rn. 19 ff. Zum sonstigen Regulierungsrecht z.B. § 41 Abs. 1 Satz 1 TKG.
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